Hausordnung des Gästehaus Erle


Der Gast verpflichtet sich gemäß der Hausordnung des Gästehaus Erle zu verhalten. Ein Zuwiderhandeln kann zur Kündigung des Mietverhältnisses führen.

 

I. Allgemeines

1. Es darf nichts aus den Fenstern geworfen werden.

2. Auf den Terrassen ist keine Wäsche auszulegen oder zu hängen.

3. Veränderungen in den Räumen oder an Möbelstücken, wie Bohren von Löchern oder das Einschlagen von  Nägeln oder ähnliches ist nicht gestattet.

 

II. Sicherheit

1. Die Brandschutzverordnung ist zu beachten.

2. Das Grillen ist nur auf den Terrassen gestattet.

3. Die Fenster und Balkontüren sind bei Sturm, Regen oder Schneefall geschlossen zu halten.

4. Die Türen zu den Treppenhäusern sind verschlossen zu halten.

5. Außerhalb der Apartments dürfen, ohne Erlaubnis, keine Gegenstände abgestellt werden.

6. In den Fluren, Treppenhäusern, etc. ist kein offenes Licht oder brennbares Material gestattet.

7. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend dem Gästehaus Erle mitzuteilen. Schlüssel und Austausch des Schlosses werden in Rechnung gestellt

8. Aus feuerpolizeilichen Gründen dürfen keine zusätzlichen Geräte, wie z.B. Tauchsieder, Kochplatten, Heizöfen, Klimaanlagen o.ä. in den Apartments aufgestellt werden.

 

III. Abfall

1. Der Hausmüll ist in die bereitgestellten Abfallbehälter im Hof neben der Garage ( seperate Türe ) des Gästehaus Erle zu entsorgen

2. Scharf- bzw. übelriechende, leicht entzündliche oder sonstige schädliche Stoffe sind dem Gästehaus Erle zu übergeben, damit sie ordnungsgemäß beseitigt werden können.

3. In Ausguss- oder Toilettenbecken dürfen keine Abfälle, keine schädlichen Flüssigkeiten oder ähnliches geworfen bzw. geschüttet werden.

4. Im Übernachtungspreis ist eine Endreinigung enthalten. Sofern das Apartment mit außergewöhnlich viel Müll oder mit starker Verunreinigung hinterlassen wird, werden die zusätzlichen Reinigungskosten in Rechnung gestellt

 

IV. Rücksichtnahme

Um die Hausgemeinschaft und auch das Erscheinungsbild des Gästehaus Erle nicht zu beeinträchtigen, gilt für alle Gäste:

 

1. Ruhestörender Lärm ist im gesamten Haus zu vermeiden. In den Treppenhäusern und Hausfluren haben Türenschlagen, Lärm, laute Unterhaltungen und dergleichen zu unterbleiben.

2. Zwischen 13.00 Uhr und 15.00 Uhr und von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr ist Ruhezeit. Ruhestörende Hausarbeiten bzw. Tätigkeiten sind während dieser Zeit zu vermeiden.

3. Das Rauchen ist ausschließlich im Vorhaus gestattet. Das Rauchen in den Apartments ist nicht gestattet. Kosten für zusätzliche Aufwand/Reinigung werden in Rechnung gestellt.

4. Grundsätzlich sollten Rundfunk-, Musik- und Fernsehgeräte nur auf Zimmerlautstärke geschaltet sein.

5. Ein respektvoller Umgang gegenüber den Hausbewohnern ist selbstverständlich. Auch Familienangehörige und Besucher haben sich dem Anspruch des  Gästehaus Erle und der Hausordnung entsprechend zu verhalten.

 

V. Haltung von Haustieren

1. Das Halten von Haustieren ist nicht erlaubt.