AGB des Gästehaus Erle


§ 1 Geltungsbereich

1. Das Gästehaus Erle wird von Doris und Eugen Maier betrieben (nachfolgend Gästehaus Erle genannt).

2. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Gastaufnahmeverträge über die Überlassung von Apartments zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Gästehaus Erle. Geschäftsbedingungen des Gastes gelangen nur dann zur Anwendung, wenn dies zuvor ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

3. Sollte das zugesagte Apartment nicht verfügbar sein, so ist das Gästehaus Erle berechtigt, dem Mieter/Nutzer gleichwertigen Ersatz zur Verfügung zu stellen, ohne dass der Gast hieraus Ansprüche herleiten kann.

4. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Apartments sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Gästehaus Erle

 

§2 Vertragsabschluss

1. Der Vertrag kommt durch die Bestätigung des Gästehaus Erle an den Gast zustande. Bei Beherbergungsverträgen steht es dem Gästehaus Erle frei, diese schriftlich zu bestätigen.

2. Mehrere Besteller haften als Gesamtschuldner.

3. § 540 I S. 2 BGB findet keine Anwendung, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

 

§ 3 Stornierung/Nutzungsdauer

1. Ein kostenfreier Rücktritt des Gastes von dem mit dem Gästehaus Erle abgeschlossenen Vertrages bedarf der schriftlichen Zustimmung des Gästehaus Erle. Erfolgt diese nicht, ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Soweit nicht anders vereinbart, werden im Falle der Stornierung von Reservierungen seitens des Gastes folgende Gebühren fällig:

 

ab dem 30. Tag vor der geplanten Anreise 80% der bestellten/reservierten Leistungen

ab dem 3. Tag vor der geplanten Anreise 100% der bestellten/reservierten Leistungen

 

2. Soll das Mietverhältnis verlängert werden, muss dies schriftlich angefragt werden und wird bei Verfügbarkeit vom Gästehaus Erle bestätigt.

3. Ein Wechsel des/der Gäste während der Laufzeit ist nur mit Zustimmung des Gästehaus Erle gestattet.

 

§ 4 Rücktritt des Gästehaus Erle

1. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung vom Gast nicht fristgerecht geleistet, so ist das Gästehaus Erle zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

2. Ferner ist das Gästehaus Erle berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

-Apartments unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;

-höhere Gewalt oder andere vom Gästehaus Erle nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

-das Gästehaus Erle begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Gästehaus Erle zuzurechnen ist;

-ein Verstoß gegen § 1 Punkt 3 oder §3 Punk 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorliegt.

 

Bei berechtigtem Rücktritt des Gästehaus Erle entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz. Bei Schadensersatzansprüchen des Gästehaus Erle gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

§ 5 Leistungen/Preise/Zahlungen

1. Das Gästehaus Erle ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Apartments bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Apartments.

2. Gebuchte Apartments stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Apartments dem Gästehaus Erle spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Gästehaus Erle über den ihm dadurch entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Apartments bis 18.00 Uhr 50% des vollen Listenpreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Dem Gast steht es frei, dem Gästehaus Erle nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.

4. Zur Verlängerung des Aufenthaltszeitraumes ist eine neue Reservierung vorzunehmen. Eine stillschweigende Verlängerung ist ausgeschlossen. Ein nicht rechtzeitiger Auszug des Gastes stellt verbotene Eigenmacht dar. Das Gästehaus Erle ist berechtigt, insoweit vom Selbsthilferecht Gebrauch zu machen, den Besitz am Apartment zu übernehmen und die eingebrachten Gegenstände des Gastes unter Ausübung des Pfandrechtes vorläufig auf dessen Kosten und Gefahr in einzulagern.

5. Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Apartments und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Gästehaus Erle zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Gästehaus Erle an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.

6. Alle Forderungen des Gästehaus Erle sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Sofern keine Vorauszahlung vereinbart wurde, werden die Forderungen bei Anreise bzw. zum Anfang der Leistungserbringung ohne Abzug fällig. Weitere Leistungen, die während des Aufenthalts in Anspruch  genommen werden, sind bei Abreise ohne Abzug fällig.

7. Sollte der Mieter/Nutzer zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen und die Kosten den Betrag von 200 € erreichen, so ist das Gästehaus Erle berechtigt eine Zwischenrechnung zu erstellen.

8. Das Gästehaus Erle ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.

 

§ 6 Umsatzsteuerliche Behandlung/Mietdauer

1.   Die Vertragsparteien sind sich einig, dass die Voraussetzungen gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 11 sowie § 4 Nr. 12 Satz 2 Umsatzsteuergesetz erfüllt werden und ausschließlich Beherbergungsverträge im Sinne dieses Gesetzes abgeschlossen werden.

2. Das Gästehaus Erle weist darauf hin, dass die zur Verfügung gestellten Räume in keinem Fall auf Dauer und somit niemals für einen gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne der § 8 und §9 AO zur Verfügung gestellt werden.

3. Der Gast erkennt dieses an und versichert, eine solche Nutzung weder zu beabsichtigen noch zu verlangen oder durchzuführen. Sofern der Gast zur Nutzung für andere als sich selbst diesen Vertrag abschließt stellt der Vertragspartner sicher, dass der/die Gäste der Mietsache über diese Anforderung in Kenntnis gesetzt werden, diese respektieren und entsprechende Maßnahmen ergreifen.

4. Das Gästehaus Erle hat das Recht, geeignete Nachweise zu Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthaltsort des Gastes zu verlangen und bei den Reservierungsunterlagen zu archivieren.

 

§ 7 Haftung

1. Der Gast, haftet für die Zahlung des vertraglich vereinbarten Betrages und die vom Gast, seinen Besuchern, oder sonstigen Dritten im Apartment verursachten Schäden. Schäden oder Mängel in dem überlassenen Apartment sind dem Gästehaus Erle unverzüglich mitzuteilen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Gästehaus Erle auftreten, wird das Gästehaus Erle bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

Die Haftung des Gästehaus Erle richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften der § 701 bis §703 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).  Eine Haftung aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen.

2. Zwischen dem Gast und dem Gästehaus Erle kommt kein Verwahrungsvertrag zustande, wenn diesem ein Kfz Stellplatz zur Verfügung gestellt wird. Das Gästehaus Erle haftet nicht bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Apartmenthausgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt. Eine Überwachungspflicht durch das Gästehaus Erle besteht nicht.

 

§ 8 Technische Einrichtung

Das Gästehaus Erle stellt ein mit technischen Geräten und Möbeln ausgestattetes Apartment zur Verfügung. Die Verwendung von eigenen elektrischen Geräten durch den Gast unter Nutzung des Stromnetzes des Gästehaus Erle bedarf einer schriftlichen Genehmigung (außer Mobiltelefon, PC, o.ä.).

Das Gästehaus Erle ist berechtigt die zu erwartenden Mehrkosten dem Gast zu berechnen und ggf. von der Kaution einzubehalten.

 

Das Gästehaus Erle bietet dem Gast während seines Aufenthalts, die Möglichkeit  einer kostenfreien Nutzung des Internets (WLAN-Hotspot). Nimmt der Gast diesen Service in Anspruch verpflichtet sich dieser zur Einhaltung aller anwendbaren lokalen, nationalen und ggf. internationalen Gesetze und Richtlinien. Für alle Handlungen und Unterlassungen im Rahmen der Nutzung ist der Gast als Nutzer selbst verantwortlich. Darüber hinaus übernimmt der Gast die volle Verantwortung aus einer rechtswidrigen Nutzung der Internetverbindung und stellt dem Gästehaus Erle von etwaigen Ansprüchen Dritter frei. Die Verbindungs- und Nutzerdaten werden gem. den gesetzlichen Bestimmungen vom Gästehaus Erle zum Nachweis aufgezeichnet. Das Gästehaus Erle haftet nicht für die Verfügbarkeit und Störungsfreiheit des Internetzugangs. Mietminderung wird bei Nichtverfügbarkeit ausgeschlossen.

 

§ 9 Sonstige Bestimmungen

1. Als Erfüllungs- und Zahlungsort ist für beide Seiten gilt Benningen als Vereinbart.

2. Es gilt deutsches Recht.

3. Gerichtsstand im kaufmännischen Verkehr für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Memmingen.

4. Nebenabsprachen, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Das gleiche gilt für Zusagen, Zustimmungen, Verzichte und Vergleiche aller Art.

5. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages, einschließlich der Geschäftsbedingungen, unwirksam sein, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksamen ersetzen, die dem angestrebten Zweck und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung möglichst nahe kommen.

6.Es gelten die Gesetze und Verordnungen für gewerbliche Beherbergungsbetriebe und nicht der Mietgesetze.