Hausordnung des Gästehaus Erle


Hausregeln

Der Gast hat die ihm überlassene Unterkunft und dessen Inventar pfleglich zu behandeln.

Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet.

Cheak-In ab 16:00 Uhr - ein früher Cheak-In ist nur nach Rücksprache und ggf. mit Gebühren möglich.

Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe.

In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Mitbewohner und Nachbarn geboten.

TV- und Audiogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.

Rauchen in der Ferienwohnung ist verboten. Rauchen ist nur auf Balkonen und Terrassen erlaubt.

Die Ferienwohnung ist sauber zu hinterlassen, der Müll sollte in den vorgesehen Behältern entsorgt werden.

Bei Mehraufwand der Reinung, kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 150,00 € (netto) in Rechnung stellen.

Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Unterkunft Fenster und Türen geschlossen zu halten sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.

Schäden und Mängel sind dem Gastgeber unverzüglich zu melden. 

Aushänge und Anweisungen durch den Gastgeber sind zu beachten und einzuhalten.

Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Anbieter nicht. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in der Ferienwohnung verwahrt und/oder hinterlässt. Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Haus der Ferienwohnung, in der Ferienwohnung und/oder am Inventar der Ferienwohnung schuldhaft verursacht hat/haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen.

Die Unterbringung von Haustieren ist in der Ferienwohnung generell verboten und nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren kann der Anbieter einen angemessenen Aufpreis verlangen. Wird die Unterkunft durch ein Haustier außerordentlich verschmutzt hinterlassen, behält der Gastgeber sich vor, den Mehraufwand der Sonderreinigung in Rechnung zu stellen. Aus Rücksichtnahme gegenüber den nächsten Gästen, bittet der Anbieter Hunde nicht in die Betten und auf die Couch zu lassen.

Der Anbieter hat, sobald Gefahr in Verzug ist, ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich. Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast dem Anbieter Schadensersatz für deren Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer Schlösser zu leisten.

Am Abreisetag muss die Ferienwohnung bis 10:00 Uhr verlassen werden.